Werte Leser,
nun ist das "Bestellerprinzip seit 01.06.2015 in Kraft und die ersten Folgen sind bereits spürbar.
Mit der Gesetzesänderung tauchen zahlreiche Portale auf, die allesamt behaupten nun online ohen Aufwand Mieter und Vermieter zusammenzubringen. Gegen neue Wettbewerber ist nichts einzuwenden jedoch gibt es einige Dinge die zu anzumerken sind.
Viele Portale befinden sich u.E. im Vermittlunggeschäft ohne jedoch die erforderliche Gewerbeerlaubnis nach §34c GewO zu besitzen.
Für das Matching von Mieter und Vermieter werden zahlreiche persönliche Daten erhoben und weiterverarbeitet. Ob der Mieter da immer weiß., was mit den Daten passiert. Wenn die Kritik hier nur halb so laut ist wie bei der NSA, dann dürften die Matchingportale Problem bekommen.
Zudem sind viele neue Anbieter auf Festpreisbasis für 2 oder 4 Wochen, 1 -2 Monate tätig. Das Geld gibt der Nutzer dann auch aus, ohne dass er am Ende einen Mietvertrag hat. Ob das die Kunden wollen, muss sich zeigen. Sollten die Portale dem 34c unterliegen, wäre die Festhonorare und Gebühren (zumindest vom Mieter) eh nicht zulässig. Auch angebotene Laufzeiten von z:b. 2 Wochen halten wir für nicht zielführend. jeder der in der Vermietung tätig ist, weiß, dass 14 Tage schneller rum sind, als einem lieb ist.
An manchen Stellen wird bejubelt, dass Maklerprovisionen nun unter höherem Wettbewerbsdruck stehen. Galubt man, denn, dass dies ohne Folgen bleibt. Sofern der Makler weniger Honorar erhält, wird er gezwungen sein seine Leistungen zu optimieren. Von Mietern gerne gewünschte Einzeltermine werden hierduch sicherlich eine der ersten Optimierungspunkte sein.Auch wird künftig zu klären sein, ob und welche Ansprüche der Mieter bei Fehlern des Maklers hat, da er mit diesem ja nun kein Vertragsverhältnis mehr hat.
Sonniges Wochenende.
www.kestler-immobilien.de
Bestellerprinzip Immobilienvermietung
Freitag, 3. Juli 2015
Dienstag, 26. Mai 2015
Nur noch wenige Tage bis zur Eintritt der Gesetzesänderung
Werte Leser,
das unsägliche Bestellerprinzip wird in wenigen Tagen gelten.
Es zeigen sich bereits erste Probleme, die hiermit verbunden auftreten.
In Zusammenarbeit mit Relocation Agenturen vermitteln wir Mitarbeiter von internationalen Konzernen. Wer hier tätig ist, weiß dass es oft auch bei guter Qualifikation nicht immer leicht ist, Vermieter zu finden, die Mieter aus beliebigen Nationen akzeptieren.
Zudem kommt mittlerweile die Praxis dazu, dass neue Mitarbeiter oft zunächst mit Einjahresverträgen ausgestattet sind, was natürlich dem Ziel einer längerfristigen Vermietung diametral entgegensteht. Zudem möchten Vermieter bei Zahlung der Provison einen längeren Zeitraum zur Amortisation Ihres Aufwandes; Auch dies beißt sich mit kurzfristigeren Verträgen.
Jetzt wäre eine Lösung, dass dann die Firmen die Provision übernehmen, um ihre Mitarbeiter zu unterstützen. Dies scheint aber im Rahmen der neuen Gesetzgebung nicht ohne Bußgeldgefahr für den Makler möglich zu sein.
Portale, die einen Online-Interessenten-Abgleich und eine Vorauswahl anbieten (für vermeintlich kleines Geld), schießen aktuell überall aus dem Boden. Ob die Online-Datensammelwut gut für Mieter und Vermieter ist, ob die Anbieter nicht eigentlich eine Erlaubnis nach § 34c GeWO bräuchten und wer bei Fehlern haftet, dies ist alles noch ziemlich offen. Auch wollen die meisten Anbieter vom Vermieter Festhonorare unabhängig vom Erfolg, d.h. es kostet Geld auch wenn kein Mieter gefunden wird!
Mal sehen wie das weitergeht.
Schönen Tag
www.kestler-immobilien.de
das unsägliche Bestellerprinzip wird in wenigen Tagen gelten.
Es zeigen sich bereits erste Probleme, die hiermit verbunden auftreten.
In Zusammenarbeit mit Relocation Agenturen vermitteln wir Mitarbeiter von internationalen Konzernen. Wer hier tätig ist, weiß dass es oft auch bei guter Qualifikation nicht immer leicht ist, Vermieter zu finden, die Mieter aus beliebigen Nationen akzeptieren.
Zudem kommt mittlerweile die Praxis dazu, dass neue Mitarbeiter oft zunächst mit Einjahresverträgen ausgestattet sind, was natürlich dem Ziel einer längerfristigen Vermietung diametral entgegensteht. Zudem möchten Vermieter bei Zahlung der Provison einen längeren Zeitraum zur Amortisation Ihres Aufwandes; Auch dies beißt sich mit kurzfristigeren Verträgen.
Jetzt wäre eine Lösung, dass dann die Firmen die Provision übernehmen, um ihre Mitarbeiter zu unterstützen. Dies scheint aber im Rahmen der neuen Gesetzgebung nicht ohne Bußgeldgefahr für den Makler möglich zu sein.
Portale, die einen Online-Interessenten-Abgleich und eine Vorauswahl anbieten (für vermeintlich kleines Geld), schießen aktuell überall aus dem Boden. Ob die Online-Datensammelwut gut für Mieter und Vermieter ist, ob die Anbieter nicht eigentlich eine Erlaubnis nach § 34c GeWO bräuchten und wer bei Fehlern haftet, dies ist alles noch ziemlich offen. Auch wollen die meisten Anbieter vom Vermieter Festhonorare unabhängig vom Erfolg, d.h. es kostet Geld auch wenn kein Mieter gefunden wird!
Mal sehen wie das weitergeht.
Schönen Tag
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Freitag, 17. April 2015
Bestellerprinzip - Marktentwicklungen
Werte Leser,
noch ist das Bestellerprinzip nicht rechtskräftig, da tauchen schon allerlei Modelle auf, die unterschiedlichste Angebote für Vermieter vom Schnäppchen bis hin zu sorglos präsentieren.
Anbieter werben mit geprüften Mietinteressenten, die bereits alle Daten offenlegen sollen, bevor sie überhaupt eine Wohnung gesehen haben. Wie das datenschutzrechtlich überhaupt seriös laufen soll, wage ich zu bezweifeln.
Dann werden Pauschalen für Besichtigungen angeboten. Ein Anbieter meint für 79 € brutto alle erforderlichen Besichtigungen anbieten zu können. Selbst wenn man einen niedrigen Kostensatz von 30 € netto ansetzen würde, könnte der Anbieter dann dafür kaum mehr als 2 Stunden insgesamt tätig sein (inkl. Telefonaten, Schriftverkehr, An-/Abfahrt, mehrfachen Terminen vor Ort).
Für Festpreise werden Inserate geschaltet. 199 € für wie lange? Zudem scheinen diese Angebote Festpreise bzw. Pauschalen zu sein, die nichts mit dem Erfolg, d.h. Mietvertragsabschluss zu tun haben. Also bezahlt der Kunde auf jeden Fall. Günstig, wenn es ordentlich funktioniert, teuer, wenn man keinen Erfolg hat.
Wenn Sie über das Modell Erfolg haben, gut. Wer kennt Handwerker, falls Arbeiten anstehen, wer macht den Mietvertrag, wer hilft bei der Übergabe, wer erläutert umlagefähige Nebenkosten, wer ist für Fragen nach dem Einzug ansprechbar.
Als Unternehmer respektieren wir jeden Wettbewerber und auch neue Geschäftsideen. Jedoch sollte sich jeder Kunde auch fragen, welche Leistung er für welches Geld bekommt.
Schönen Tag.
www.kestler-immobilien.de
noch ist das Bestellerprinzip nicht rechtskräftig, da tauchen schon allerlei Modelle auf, die unterschiedlichste Angebote für Vermieter vom Schnäppchen bis hin zu sorglos präsentieren.
Anbieter werben mit geprüften Mietinteressenten, die bereits alle Daten offenlegen sollen, bevor sie überhaupt eine Wohnung gesehen haben. Wie das datenschutzrechtlich überhaupt seriös laufen soll, wage ich zu bezweifeln.
Dann werden Pauschalen für Besichtigungen angeboten. Ein Anbieter meint für 79 € brutto alle erforderlichen Besichtigungen anbieten zu können. Selbst wenn man einen niedrigen Kostensatz von 30 € netto ansetzen würde, könnte der Anbieter dann dafür kaum mehr als 2 Stunden insgesamt tätig sein (inkl. Telefonaten, Schriftverkehr, An-/Abfahrt, mehrfachen Terminen vor Ort).
Für Festpreise werden Inserate geschaltet. 199 € für wie lange? Zudem scheinen diese Angebote Festpreise bzw. Pauschalen zu sein, die nichts mit dem Erfolg, d.h. Mietvertragsabschluss zu tun haben. Also bezahlt der Kunde auf jeden Fall. Günstig, wenn es ordentlich funktioniert, teuer, wenn man keinen Erfolg hat.
Wenn Sie über das Modell Erfolg haben, gut. Wer kennt Handwerker, falls Arbeiten anstehen, wer macht den Mietvertrag, wer hilft bei der Übergabe, wer erläutert umlagefähige Nebenkosten, wer ist für Fragen nach dem Einzug ansprechbar.
Als Unternehmer respektieren wir jeden Wettbewerber und auch neue Geschäftsideen. Jedoch sollte sich jeder Kunde auch fragen, welche Leistung er für welches Geld bekommt.
Schönen Tag.
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Montag, 2. März 2015
Bestellerprinzip - Wie geht es weiter ?
Werte Leser,
trotz aller stichhaltigen Sachargumente hat die SPD zunächst ihr Konzept des Bestellerprinzips in der Koalition durchgebracht.
Von den vorgebrachten sachkundigen Punkten wurde keiner berücksichtigt, so dass der IVD leider gezwungen sein wird gegen das Gesetz Verfassungsbeschwerde einzulegen.
Entgegen aller politischen Augenwischereien wird nun ein Gesetz verabschiedet, in dem mit Winkelzügen nahezu vollständig ausgeschlossen wird, dass ein Mieter künftig noch eine Provision zahlen muss.
Die Absurdität, dass gerade der Makler bestraft wird, der über jahrelange, gute und sorgfältige Arbeit laufend Angebote nachweisen kann widerspricht doch allen Beteuerungen, dass man Qualität der Angebotsseite verbessern will.
Den im Koalitionsvertrag! ebenfalls festgehaltenen Punkt des Sach- und Fachkundenachweises hingegen hat man überhaupt nicht mehr in Erwägung gezogen.
Den Befürwortern des Gesetzes ging es leider ausschließlich um einen ideologisch motivierten Angriff auf eine Berufsgruppe, anders ist das nicht zu werten.
Auch die immer noch vorgebrachten Argumente der Marktmacht erweisen sich bei Betrachtung der Marktsituation und der einschlägigen Gesetzeslage als frei erfunden!
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trotz aller stichhaltigen Sachargumente hat die SPD zunächst ihr Konzept des Bestellerprinzips in der Koalition durchgebracht.
Von den vorgebrachten sachkundigen Punkten wurde keiner berücksichtigt, so dass der IVD leider gezwungen sein wird gegen das Gesetz Verfassungsbeschwerde einzulegen.
Entgegen aller politischen Augenwischereien wird nun ein Gesetz verabschiedet, in dem mit Winkelzügen nahezu vollständig ausgeschlossen wird, dass ein Mieter künftig noch eine Provision zahlen muss.
Die Absurdität, dass gerade der Makler bestraft wird, der über jahrelange, gute und sorgfältige Arbeit laufend Angebote nachweisen kann widerspricht doch allen Beteuerungen, dass man Qualität der Angebotsseite verbessern will.
Den im Koalitionsvertrag! ebenfalls festgehaltenen Punkt des Sach- und Fachkundenachweises hingegen hat man überhaupt nicht mehr in Erwägung gezogen.
Den Befürwortern des Gesetzes ging es leider ausschließlich um einen ideologisch motivierten Angriff auf eine Berufsgruppe, anders ist das nicht zu werten.
Auch die immer noch vorgebrachten Argumente der Marktmacht erweisen sich bei Betrachtung der Marktsituation und der einschlägigen Gesetzeslage als frei erfunden!
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Mittwoch, 18. Februar 2015
Immobilienvermittlung 50:50 per Gesetz ?
Werte Leser,
eine der weiteren Ideen zur Maklerprovision befasst sich mit der (gesetzlich geregelten) Aufteilung der Provision 50:50 für Mieter und Vermieter.
Was sich zunächst charmant anhört, weist aber bei näherem Hinsehen erhebliche Mängel auf.
Eine Kostenteilung lässt sich nicht per Gesetz verordnen, da die Vertragsparteien frei in Ihrer Vertragsgestaltung sind. Je nach Lage auf dem jeweiligen Immobilienteilmarkt wird der Mieter oder Vermieter mal mehr oder weniger bereit sein, mit dem Makler einen provisionspflichtige Vereinbarung abzuschließen. In zahlreichen Städten z.B. werden aktuell die viele Wohnungen provisionsfrei angeboten. Wie sollte hier ein Mieter quasi per Gesetz dazu verdonnert werden die Hälfte zu bezahlen?
Oder der Makler sucht für einen Kunden eine Wohnung, möchte aber vom Vermieter die Hälfte der Provision, da das Gesetz dies so vorsieht. Vermutlich wird je nach Marktlage der Vermieter mal zustimmen und mal ablehnen. Nachdem aber weder Mieter noch Vermieter gewzungen werden können, einen Vertrag miteinander zu schließen, beruht das ganze wieder auf dem Willen der Vertragspartner.
Eine gesetzliche Regelung 50:50 würde voraussetzen, dass weder Mieter noch Vermieter eine eigene Wahl haben, sich dafür oder dagegen zu entscheiden. Die Entscheidung für oder gegen eine provisionspflichtige Vermittlung, würde dann eben auf die Ebene der Entscheidung "Wohnung nehmen oder nicht nehmen" verlagert, da eine eigenständige Entscheidung für oder gegen provisionspflichtige Vermittlung nicht erfolgen könnte.
Schönen Tag.
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eine der weiteren Ideen zur Maklerprovision befasst sich mit der (gesetzlich geregelten) Aufteilung der Provision 50:50 für Mieter und Vermieter.
Was sich zunächst charmant anhört, weist aber bei näherem Hinsehen erhebliche Mängel auf.
Eine Kostenteilung lässt sich nicht per Gesetz verordnen, da die Vertragsparteien frei in Ihrer Vertragsgestaltung sind. Je nach Lage auf dem jeweiligen Immobilienteilmarkt wird der Mieter oder Vermieter mal mehr oder weniger bereit sein, mit dem Makler einen provisionspflichtige Vereinbarung abzuschließen. In zahlreichen Städten z.B. werden aktuell die viele Wohnungen provisionsfrei angeboten. Wie sollte hier ein Mieter quasi per Gesetz dazu verdonnert werden die Hälfte zu bezahlen?
Oder der Makler sucht für einen Kunden eine Wohnung, möchte aber vom Vermieter die Hälfte der Provision, da das Gesetz dies so vorsieht. Vermutlich wird je nach Marktlage der Vermieter mal zustimmen und mal ablehnen. Nachdem aber weder Mieter noch Vermieter gewzungen werden können, einen Vertrag miteinander zu schließen, beruht das ganze wieder auf dem Willen der Vertragspartner.
Eine gesetzliche Regelung 50:50 würde voraussetzen, dass weder Mieter noch Vermieter eine eigene Wahl haben, sich dafür oder dagegen zu entscheiden. Die Entscheidung für oder gegen eine provisionspflichtige Vermittlung, würde dann eben auf die Ebene der Entscheidung "Wohnung nehmen oder nicht nehmen" verlagert, da eine eigenständige Entscheidung für oder gegen provisionspflichtige Vermittlung nicht erfolgen könnte.
Schönen Tag.
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Donnerstag, 12. Februar 2015
Entlastung für Mieter auch ohne Bestellerprinzip möglich?
Werte Leser,
ein Argument für die Einführung des Bestellerprinzips ist die Entlastung der Mietinteressenten.
Wenn die Politik hier tatsächlich die Bürger entlasten will, gäbe es doch marktkonforme Mittel dies zu tun.
Warum z.B. befreit man Vermittlungen von Immobilien zu Wohnzwecken nicht von der Umsatzsteuer? Dadurch würden die Suchenden sofort um rund 1/6 der Kosten entlastet, der Verwaltungsaufwand hierfür wäre gleich Null.
Gleichermaßen könnte man die steuerliche Anerkennung der Maklerprovision für Mieter im Rahmen der Einkommenssteuererklärung einführen, wenn man schon behauptet, dass aufgrund von beruflicher und gesellschaftlicher Mobilität hierfür eine Notwendigkeit besteht.
Aber dies deckt sich nicht mit dem Weltbild in der Politik: Es ist viel leichter etwas zu versprechen, wenn vermeintlich Dritte dafür bezahlen sollen und nicht man selber. Weiter steckt eine politische Grundhaltung dahinter, die das Bestellerprinzip nutzt um eine Umverteilung über das Mietrecht zu erzielen. Ganz klar will man die Bezahlung auf den Vermieter verlagern und kalkuliert mit ein, dass dieser die Kosten über das bestehende Mietrecht gar nicht oder nur teilweise am Markt umlegen kann.
Aber auch der Vermieter muss rechnen, wie jeder andere Unternehmer auch. Wenn er seinen Erlös nicht / nur teilweise verändern kann, muss er seine Kosten/Investitionen anpassen, wenn er keine Einbußen erleiden will.
Schönen Tag.
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ein Argument für die Einführung des Bestellerprinzips ist die Entlastung der Mietinteressenten.
Wenn die Politik hier tatsächlich die Bürger entlasten will, gäbe es doch marktkonforme Mittel dies zu tun.
Warum z.B. befreit man Vermittlungen von Immobilien zu Wohnzwecken nicht von der Umsatzsteuer? Dadurch würden die Suchenden sofort um rund 1/6 der Kosten entlastet, der Verwaltungsaufwand hierfür wäre gleich Null.
Gleichermaßen könnte man die steuerliche Anerkennung der Maklerprovision für Mieter im Rahmen der Einkommenssteuererklärung einführen, wenn man schon behauptet, dass aufgrund von beruflicher und gesellschaftlicher Mobilität hierfür eine Notwendigkeit besteht.
Aber dies deckt sich nicht mit dem Weltbild in der Politik: Es ist viel leichter etwas zu versprechen, wenn vermeintlich Dritte dafür bezahlen sollen und nicht man selber. Weiter steckt eine politische Grundhaltung dahinter, die das Bestellerprinzip nutzt um eine Umverteilung über das Mietrecht zu erzielen. Ganz klar will man die Bezahlung auf den Vermieter verlagern und kalkuliert mit ein, dass dieser die Kosten über das bestehende Mietrecht gar nicht oder nur teilweise am Markt umlegen kann.
Aber auch der Vermieter muss rechnen, wie jeder andere Unternehmer auch. Wenn er seinen Erlös nicht / nur teilweise verändern kann, muss er seine Kosten/Investitionen anpassen, wenn er keine Einbußen erleiden will.
Schönen Tag.
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Sonntag, 8. Februar 2015
Warum wir das Bestellerprinzip ablehnen
Werte Leser,
das sogenannte Bestellerprinzip propagiert den Slogan, "wer bestellt, der bezahlt".
Damit soll suggeriert werden, dass der Makler quasi ein Erfüllungsgehilfe des Vermieters ist und nur dieser einen Nutzen hat. Zudem ist ein Hauptargument der Befürworter, dass die Mieter - vor allem in Großstädten - gar keine Wahl hätten, da die Makler den Mietmarkt "kontrollieren".
Ziel ist aber schlichtweg einseitig einen Personengruppe von Zahlungen zu befreien und damit einer ungeliebten Berufsgruppe richtig eins mitzugeben.
Lassen Sie uns eines vorausschicken:
Weder verkennen wir die Sorgen um bezahlbare Mieten, die gerade in wenigen Topregionen Deutschlands die Menschen bewegen, noch verweigern wir uns einer politischen Diskussion um Wege wie Lösungen in einer demokratischen Gesellschaft aussehen können.
Aber:
Für fundierte Entscheidungen sollte auch Fakten und nicht Vorurteile herangezogen werden.
Auch wenn der Maklerstand in Teilen der Bevölkerung u.U. eine weniger positive Beurteilung hat, rechtfertigt dies nicht massive Eingriffe in die Berufsausübung:
Sehen wir uns mal die Argumente der Reihe nach an:
Schlechte Qualität der Makler: Wenn dann würde z.B. ein Fachkundenachweis oder eine Fortbildungsverpflichtung helfen, aber nicht ein quasi Honorarverbot. Gerade aber der Einführung eines Fachkundenachweises verweigern sich die Parteien.
Marktbeherrschung durch Makler: Oft wird behauptet, dass Makler den Markt beherrschen und Mieter gar keine Möglichkeit haben, ohne Maklerproivison eine Wohnung zu finden. Wenn man sich die Struktur der allermeisten Maklerunternehmen betrachtet, sieht man, dass die überwiegend Zahl zwischen 1-10 Mitarbeitern hat. Damit kann ein einzelner Betrieb wohl kaum wesentliche Marktanteile oder eine Macht aufgrund seiner Größe haben. Bei mehreren zehntausend Maklern in Deutschland dürfte wohl auch eine verbotene wettbewerbsrechtliche Absprache ausscheiden. Seitens des Bundeskartellamts oder im Rahmen des Gesetztes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sind uns auch keinerlei Verfahren oder Regelungen bekannt, die auch nur ansatzweise so etwas jemals nahegelegt hätten. Selbst wenn dies irgendwie belegbar wäre, wären nicht ein Honorarverbot, sondern wettbewerbsrechtliche Regelungen der richtige Ansatz!
Es gibt kaum provisionsfreie Angebote: Sieht man sich alleine die aktuelle Angebote in Portalen an, so sieht man, dass der Anteil provisionsfreier Angebote zwischen 25 - 90% !!! je nach Region schwankt. Geht man davon aus, dass viele provisonsfreie Angebote zudem von z.B. kommunalen Wohnungsbauunternehmen über eigenen Vermietungsbüros laufen, Private oft über Aushänge, Printanzeigen, Nachbarschaft etc. vermieten etc. so dürfte der provisionsfreie Anteil sogar noch höher liegen. In Berlin waren z.B. zuletzt über 50% aller Wohnungsangebote bei IS24 provisionsfrei. Wenn manche Metropolen überhitzen, wäre eine dauerhaft landesweite Struktupolitik statt Egoismus einzelner Metropolen eher der richtige Ansatz.
Übrigens - Selbst die Regierung schätzt den durchschnittlichen Anteil in dem Gesetzentwurf wie folgt ein, Zitat (Seite 27, Entwurf Mietrechtsnovellierungsgestz):
"Schätzungen gehen davon aus, dass Makler bundesweit durchschnittlich ca. 35 Prozent bis 45 Prozent der abgeschlossenen Mietverhältnisse vermitteln."
Wer bestellt, bezahlt: Die als marktwirtschaftlich verkündete These ist nur eine Worthülse. Marktwirtschaftlich ist, wenn sich Preis am Markt über Angebot und Nachfrage bilden. Es gibt viele Regionen in Deutschland, wo Mieter keine Provision zahlen.
Marktwirtschaftlich ist auch, wenn nur die Vertragsparteien Kosten und Nutzen des Geschäftes tragen und nicht Dritte (wie etwa so genannte externe Effekte). Bereits aktuell gilt, dass der Mieter ohne geschlossenen Maklervertrag keine Provision zahlen muss. Ob der Mieter einen Makler beauftragt oder nicht ist ihm freigestellt. Das Bestellerprinzip suggeriert, dass nur der Vermieter einer Nutzen vom Makler hätte, aber ist es nicht eher so: Der Mieter hat den Nutzen einer Wohnung, die ihm vermittelt wurde, der Vermieter hat die Einnahmen einer vermieteten Immobilie. Aufgrund des oft asymmetrischen Mietrechts hat in der Regel (bis auf Ausnahmen) meist der Mieter in der Hand, wann er eine Wohnung wieder aufgeben will.
Verbesserung der Situation auf der Mietmarkt: Das hört sich fast schon antik an - Der Überbringer der schlechten Botschaft wird getötet. Wird durch das Bestellerprinzip denn eine einzige Wohnung mehr geschaffen???
Sozial Schwache entlasten: Dies wäre eine sozialpolitische Aufgabe, hier wird aber versucht, dies über einen Eingriff in die Berufsfreiheit zu lösen. Auch wenn dies sich vordergründig gut anhört: Stellen Sie sich vor, wie das weitergehen soll? Höchstpreise in Gaststätten, Pauschalreisen zu festgelegten Preisen damit auch sozial Schwächere in den Urlaub fliegen können, Sozialpreise für Autos etc. Unsinn? Ja, bei der genaueren Betrachtung werden die Meisten wohl einstimmen.
Schönen Tag.
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das sogenannte Bestellerprinzip propagiert den Slogan, "wer bestellt, der bezahlt".
Damit soll suggeriert werden, dass der Makler quasi ein Erfüllungsgehilfe des Vermieters ist und nur dieser einen Nutzen hat. Zudem ist ein Hauptargument der Befürworter, dass die Mieter - vor allem in Großstädten - gar keine Wahl hätten, da die Makler den Mietmarkt "kontrollieren".
Ziel ist aber schlichtweg einseitig einen Personengruppe von Zahlungen zu befreien und damit einer ungeliebten Berufsgruppe richtig eins mitzugeben.
Lassen Sie uns eines vorausschicken:
Weder verkennen wir die Sorgen um bezahlbare Mieten, die gerade in wenigen Topregionen Deutschlands die Menschen bewegen, noch verweigern wir uns einer politischen Diskussion um Wege wie Lösungen in einer demokratischen Gesellschaft aussehen können.
Aber:
Für fundierte Entscheidungen sollte auch Fakten und nicht Vorurteile herangezogen werden.
Auch wenn der Maklerstand in Teilen der Bevölkerung u.U. eine weniger positive Beurteilung hat, rechtfertigt dies nicht massive Eingriffe in die Berufsausübung:
Sehen wir uns mal die Argumente der Reihe nach an:
Schlechte Qualität der Makler: Wenn dann würde z.B. ein Fachkundenachweis oder eine Fortbildungsverpflichtung helfen, aber nicht ein quasi Honorarverbot. Gerade aber der Einführung eines Fachkundenachweises verweigern sich die Parteien.
Marktbeherrschung durch Makler: Oft wird behauptet, dass Makler den Markt beherrschen und Mieter gar keine Möglichkeit haben, ohne Maklerproivison eine Wohnung zu finden. Wenn man sich die Struktur der allermeisten Maklerunternehmen betrachtet, sieht man, dass die überwiegend Zahl zwischen 1-10 Mitarbeitern hat. Damit kann ein einzelner Betrieb wohl kaum wesentliche Marktanteile oder eine Macht aufgrund seiner Größe haben. Bei mehreren zehntausend Maklern in Deutschland dürfte wohl auch eine verbotene wettbewerbsrechtliche Absprache ausscheiden. Seitens des Bundeskartellamts oder im Rahmen des Gesetztes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sind uns auch keinerlei Verfahren oder Regelungen bekannt, die auch nur ansatzweise so etwas jemals nahegelegt hätten. Selbst wenn dies irgendwie belegbar wäre, wären nicht ein Honorarverbot, sondern wettbewerbsrechtliche Regelungen der richtige Ansatz!
Es gibt kaum provisionsfreie Angebote: Sieht man sich alleine die aktuelle Angebote in Portalen an, so sieht man, dass der Anteil provisionsfreier Angebote zwischen 25 - 90% !!! je nach Region schwankt. Geht man davon aus, dass viele provisonsfreie Angebote zudem von z.B. kommunalen Wohnungsbauunternehmen über eigenen Vermietungsbüros laufen, Private oft über Aushänge, Printanzeigen, Nachbarschaft etc. vermieten etc. so dürfte der provisionsfreie Anteil sogar noch höher liegen. In Berlin waren z.B. zuletzt über 50% aller Wohnungsangebote bei IS24 provisionsfrei. Wenn manche Metropolen überhitzen, wäre eine dauerhaft landesweite Struktupolitik statt Egoismus einzelner Metropolen eher der richtige Ansatz.
Übrigens - Selbst die Regierung schätzt den durchschnittlichen Anteil in dem Gesetzentwurf wie folgt ein, Zitat (Seite 27, Entwurf Mietrechtsnovellierungsgestz):
"Schätzungen gehen davon aus, dass Makler bundesweit durchschnittlich ca. 35 Prozent bis 45 Prozent der abgeschlossenen Mietverhältnisse vermitteln."
Wer bestellt, bezahlt: Die als marktwirtschaftlich verkündete These ist nur eine Worthülse. Marktwirtschaftlich ist, wenn sich Preis am Markt über Angebot und Nachfrage bilden. Es gibt viele Regionen in Deutschland, wo Mieter keine Provision zahlen.
Marktwirtschaftlich ist auch, wenn nur die Vertragsparteien Kosten und Nutzen des Geschäftes tragen und nicht Dritte (wie etwa so genannte externe Effekte). Bereits aktuell gilt, dass der Mieter ohne geschlossenen Maklervertrag keine Provision zahlen muss. Ob der Mieter einen Makler beauftragt oder nicht ist ihm freigestellt. Das Bestellerprinzip suggeriert, dass nur der Vermieter einer Nutzen vom Makler hätte, aber ist es nicht eher so: Der Mieter hat den Nutzen einer Wohnung, die ihm vermittelt wurde, der Vermieter hat die Einnahmen einer vermieteten Immobilie. Aufgrund des oft asymmetrischen Mietrechts hat in der Regel (bis auf Ausnahmen) meist der Mieter in der Hand, wann er eine Wohnung wieder aufgeben will.
Verbesserung der Situation auf der Mietmarkt: Das hört sich fast schon antik an - Der Überbringer der schlechten Botschaft wird getötet. Wird durch das Bestellerprinzip denn eine einzige Wohnung mehr geschaffen???
Sozial Schwache entlasten: Dies wäre eine sozialpolitische Aufgabe, hier wird aber versucht, dies über einen Eingriff in die Berufsfreiheit zu lösen. Auch wenn dies sich vordergründig gut anhört: Stellen Sie sich vor, wie das weitergehen soll? Höchstpreise in Gaststätten, Pauschalreisen zu festgelegten Preisen damit auch sozial Schwächere in den Urlaub fliegen können, Sozialpreise für Autos etc. Unsinn? Ja, bei der genaueren Betrachtung werden die Meisten wohl einstimmen.
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