Dienstag, 26. Mai 2015

Nur noch wenige Tage bis zur Eintritt der Gesetzesänderung

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das unsägliche Bestellerprinzip wird in wenigen Tagen gelten.

Es zeigen sich bereits erste Probleme, die hiermit verbunden auftreten.

In Zusammenarbeit mit Relocation Agenturen vermitteln wir Mitarbeiter von internationalen Konzernen. Wer hier tätig ist, weiß dass es oft auch bei guter Qualifikation nicht immer leicht ist, Vermieter zu finden, die Mieter aus beliebigen Nationen akzeptieren.

Zudem kommt mittlerweile die Praxis dazu, dass neue Mitarbeiter oft zunächst mit Einjahresverträgen ausgestattet sind, was natürlich dem Ziel einer längerfristigen Vermietung diametral entgegensteht. Zudem möchten Vermieter bei Zahlung der Provison einen längeren Zeitraum zur Amortisation Ihres Aufwandes; Auch dies beißt sich mit kurzfristigeren Verträgen.

Jetzt wäre eine Lösung, dass dann die Firmen die Provision übernehmen, um ihre Mitarbeiter zu unterstützen. Dies scheint aber im Rahmen der neuen Gesetzgebung nicht ohne Bußgeldgefahr für den Makler möglich zu sein.

Portale, die einen Online-Interessenten-Abgleich und eine Vorauswahl anbieten (für vermeintlich kleines Geld), schießen aktuell überall aus dem Boden. Ob die Online-Datensammelwut gut für Mieter und Vermieter ist, ob die Anbieter nicht eigentlich eine Erlaubnis nach § 34c GeWO bräuchten und wer bei Fehlern haftet, dies ist alles noch ziemlich offen. Auch wollen die meisten Anbieter vom Vermieter Festhonorare unabhängig vom Erfolg, d.h. es kostet Geld auch wenn kein Mieter gefunden wird!

Mal sehen wie das weitergeht.

Schönen Tag


www.kestler-immobilien.de



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