Werte Leser,
ein Argument für die Einführung des Bestellerprinzips ist die Entlastung der Mietinteressenten.
Wenn die Politik hier tatsächlich die Bürger entlasten will, gäbe es doch marktkonforme Mittel dies zu tun.
Warum z.B. befreit man Vermittlungen von Immobilien zu Wohnzwecken nicht von der Umsatzsteuer? Dadurch würden die Suchenden sofort um rund 1/6 der Kosten entlastet, der Verwaltungsaufwand hierfür wäre gleich Null.
Gleichermaßen könnte man die steuerliche Anerkennung der Maklerprovision für Mieter im Rahmen der Einkommenssteuererklärung einführen, wenn man schon behauptet, dass aufgrund von beruflicher und gesellschaftlicher Mobilität hierfür eine Notwendigkeit besteht.
Aber dies deckt sich nicht mit dem Weltbild in der Politik: Es ist viel leichter etwas zu versprechen, wenn vermeintlich Dritte dafür bezahlen sollen und nicht man selber. Weiter steckt eine politische Grundhaltung dahinter, die das Bestellerprinzip nutzt um eine Umverteilung über das Mietrecht zu erzielen. Ganz klar will man die Bezahlung auf den Vermieter verlagern und kalkuliert mit ein, dass dieser die Kosten über das bestehende Mietrecht gar nicht oder nur teilweise am Markt umlegen kann.
Aber auch der Vermieter muss rechnen, wie jeder andere Unternehmer auch. Wenn er seinen Erlös nicht / nur teilweise verändern kann, muss er seine Kosten/Investitionen anpassen, wenn er keine Einbußen erleiden will.
Schönen Tag.
www.kestler-immobilien.de
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