Sonntag, 8. Februar 2015

Warum wir das Bestellerprinzip ablehnen

Werte Leser,

das sogenannte Bestellerprinzip propagiert den Slogan, "wer bestellt, der bezahlt".

Damit soll suggeriert werden, dass der Makler quasi ein Erfüllungsgehilfe des Vermieters ist und nur dieser einen Nutzen hat. Zudem ist ein Hauptargument der Befürworter, dass die Mieter - vor allem in Großstädten - gar keine Wahl hätten, da die Makler den Mietmarkt "kontrollieren".

Ziel ist aber schlichtweg einseitig einen Personengruppe von Zahlungen zu befreien und damit einer ungeliebten Berufsgruppe richtig eins mitzugeben.

Lassen Sie uns eines vorausschicken:

Weder verkennen wir die Sorgen um bezahlbare Mieten, die gerade in wenigen Topregionen Deutschlands die Menschen bewegen, noch verweigern wir uns einer politischen Diskussion um Wege wie Lösungen in einer demokratischen Gesellschaft aussehen können.

Aber:

Für fundierte Entscheidungen sollte auch Fakten und nicht Vorurteile herangezogen werden.

Auch wenn der Maklerstand in Teilen der Bevölkerung u.U. eine weniger positive Beurteilung hat, rechtfertigt dies nicht massive Eingriffe in die Berufsausübung:

Sehen wir uns mal die Argumente der Reihe nach an:

Schlechte Qualität der Makler: Wenn dann würde z.B. ein Fachkundenachweis oder eine Fortbildungsverpflichtung helfen, aber nicht ein quasi Honorarverbot. Gerade aber der Einführung eines Fachkundenachweises verweigern sich die Parteien.

Marktbeherrschung durch Makler: Oft wird behauptet, dass Makler den Markt beherrschen und Mieter gar keine Möglichkeit haben, ohne Maklerproivison eine Wohnung zu finden. Wenn man sich die Struktur der allermeisten Maklerunternehmen betrachtet, sieht man, dass die überwiegend Zahl zwischen 1-10 Mitarbeitern hat. Damit kann ein einzelner Betrieb wohl kaum wesentliche Marktanteile oder eine Macht aufgrund seiner Größe haben. Bei mehreren zehntausend Maklern in Deutschland dürfte wohl auch eine verbotene wettbewerbsrechtliche Absprache ausscheiden. Seitens des Bundeskartellamts oder im Rahmen des Gesetztes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sind uns auch keinerlei Verfahren oder Regelungen bekannt, die auch nur ansatzweise so etwas jemals nahegelegt hätten. Selbst wenn dies irgendwie belegbar wäre, wären nicht ein Honorarverbot, sondern wettbewerbsrechtliche Regelungen der richtige Ansatz!

Es gibt kaum provisionsfreie Angebote: Sieht man sich alleine die aktuelle Angebote in Portalen an, so sieht man, dass der Anteil provisionsfreier Angebote zwischen 25 - 90% !!! je nach Region schwankt. Geht man davon aus, dass viele provisonsfreie Angebote zudem von z.B. kommunalen Wohnungsbauunternehmen über eigenen Vermietungsbüros laufen, Private oft über Aushänge, Printanzeigen, Nachbarschaft etc. vermieten etc. so dürfte der provisionsfreie Anteil sogar noch höher liegen. In Berlin waren z.B. zuletzt über 50% aller Wohnungsangebote bei IS24 provisionsfrei. Wenn manche Metropolen überhitzen, wäre eine dauerhaft landesweite Struktupolitik statt Egoismus einzelner Metropolen eher der richtige Ansatz.

Übrigens - Selbst die Regierung schätzt den durchschnittlichen Anteil in dem Gesetzentwurf wie folgt ein, Zitat (Seite 27, Entwurf Mietrechtsnovellierungsgestz):

"Schätzungen gehen davon aus, dass Makler bundesweit durchschnittlich ca. 35 Prozent bis 45 Prozent der abgeschlossenen Mietverhältnisse vermitteln."

Wer bestellt, bezahlt: Die als marktwirtschaftlich verkündete These ist nur eine Worthülse. Marktwirtschaftlich ist, wenn sich Preis am Markt über Angebot und Nachfrage bilden. Es gibt viele Regionen in Deutschland, wo Mieter keine Provision zahlen.

Marktwirtschaftlich ist auch, wenn nur die Vertragsparteien Kosten und Nutzen des Geschäftes tragen und nicht Dritte (wie etwa so genannte externe Effekte). Bereits aktuell gilt, dass der Mieter ohne geschlossenen Maklervertrag keine Provision zahlen muss. Ob der Mieter einen Makler beauftragt oder nicht ist ihm freigestellt. Das Bestellerprinzip suggeriert, dass nur der Vermieter einer Nutzen vom Makler hätte, aber ist es nicht eher so: Der Mieter hat den Nutzen einer Wohnung, die ihm vermittelt wurde, der Vermieter hat die Einnahmen einer vermieteten Immobilie. Aufgrund des oft asymmetrischen Mietrechts hat in der Regel (bis auf Ausnahmen) meist der Mieter in der Hand, wann er eine Wohnung wieder aufgeben will.

Verbesserung der Situation auf der Mietmarkt:  Das hört sich fast schon antik an - Der Überbringer der schlechten Botschaft wird getötet. Wird durch das Bestellerprinzip denn eine einzige Wohnung mehr geschaffen???

Sozial Schwache entlasten: Dies wäre eine sozialpolitische Aufgabe, hier wird aber versucht, dies über einen Eingriff in die Berufsfreiheit zu lösen. Auch wenn dies sich vordergründig gut anhört: Stellen Sie sich vor, wie das weitergehen soll? Höchstpreise in Gaststätten, Pauschalreisen zu festgelegten Preisen damit auch sozial Schwächere in den Urlaub fliegen können, Sozialpreise für Autos etc. Unsinn? Ja, bei der genaueren Betrachtung werden die Meisten wohl einstimmen.

Schönen Tag.

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