Werte Leser,
eine der weiteren Ideen zur Maklerprovision befasst sich mit der (gesetzlich geregelten) Aufteilung der Provision 50:50 für Mieter und Vermieter.
Was sich zunächst charmant anhört, weist aber bei näherem Hinsehen erhebliche Mängel auf.
Eine Kostenteilung lässt sich nicht per Gesetz verordnen, da die Vertragsparteien frei in Ihrer Vertragsgestaltung sind. Je nach Lage auf dem jeweiligen Immobilienteilmarkt wird der Mieter oder Vermieter mal mehr oder weniger bereit sein, mit dem Makler einen provisionspflichtige Vereinbarung abzuschließen. In zahlreichen Städten z.B. werden aktuell die viele Wohnungen provisionsfrei angeboten. Wie sollte hier ein Mieter quasi per Gesetz dazu verdonnert werden die Hälfte zu bezahlen?
Oder der Makler sucht für einen Kunden eine Wohnung, möchte aber vom Vermieter die Hälfte der Provision, da das Gesetz dies so vorsieht. Vermutlich wird je nach Marktlage der Vermieter mal zustimmen und mal ablehnen. Nachdem aber weder Mieter noch Vermieter gewzungen werden können, einen Vertrag miteinander zu schließen, beruht das ganze wieder auf dem Willen der Vertragspartner.
Eine gesetzliche Regelung 50:50 würde voraussetzen, dass weder Mieter noch Vermieter eine eigene Wahl haben, sich dafür oder dagegen zu entscheiden. Die Entscheidung für oder gegen eine provisionspflichtige Vermittlung, würde dann eben auf die Ebene der Entscheidung "Wohnung nehmen oder nicht nehmen" verlagert, da eine eigenständige Entscheidung für oder gegen provisionspflichtige Vermittlung nicht erfolgen könnte.
Schönen Tag.
www.kestler-immobilien.de
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