Mittwoch, 18. Februar 2015

Immobilienvermittlung 50:50 per Gesetz ?

Werte Leser,

eine der weiteren Ideen zur Maklerprovision befasst sich mit der (gesetzlich geregelten) Aufteilung der Provision 50:50 für Mieter und Vermieter.

Was sich zunächst charmant anhört, weist aber bei näherem Hinsehen erhebliche Mängel auf.

Eine Kostenteilung lässt sich nicht per Gesetz verordnen, da die Vertragsparteien frei in Ihrer Vertragsgestaltung sind. Je nach Lage auf dem jeweiligen Immobilienteilmarkt wird der Mieter oder Vermieter mal mehr oder weniger bereit sein, mit dem Makler einen provisionspflichtige Vereinbarung abzuschließen. In zahlreichen Städten z.B. werden aktuell die viele Wohnungen provisionsfrei angeboten. Wie sollte hier ein Mieter quasi per Gesetz dazu verdonnert werden die Hälfte zu bezahlen?

Oder der Makler sucht für einen Kunden eine Wohnung, möchte aber vom Vermieter die Hälfte der Provision, da das Gesetz dies so vorsieht. Vermutlich wird je nach Marktlage der Vermieter mal zustimmen und mal ablehnen. Nachdem aber weder Mieter noch Vermieter gewzungen werden können, einen Vertrag miteinander zu schließen, beruht das ganze wieder auf dem Willen der Vertragspartner.

Eine gesetzliche Regelung 50:50 würde voraussetzen, dass weder Mieter noch Vermieter eine eigene Wahl haben, sich dafür oder dagegen zu entscheiden. Die Entscheidung für oder gegen eine provisionspflichtige Vermittlung, würde dann eben auf die Ebene der Entscheidung "Wohnung nehmen oder nicht nehmen" verlagert, da eine eigenständige Entscheidung für oder gegen provisionspflichtige Vermittlung nicht erfolgen könnte.


Schönen Tag.

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Donnerstag, 12. Februar 2015

Entlastung für Mieter auch ohne Bestellerprinzip möglich?

Werte Leser,

ein Argument für die Einführung des Bestellerprinzips ist die Entlastung der Mietinteressenten.

Wenn die Politik hier tatsächlich die Bürger entlasten will, gäbe es doch marktkonforme Mittel dies zu tun.

Warum z.B. befreit man Vermittlungen von Immobilien zu Wohnzwecken nicht von der Umsatzsteuer? Dadurch würden die Suchenden sofort um rund 1/6 der Kosten entlastet, der Verwaltungsaufwand hierfür wäre gleich Null.

Gleichermaßen könnte man die steuerliche Anerkennung der Maklerprovision für Mieter im Rahmen der Einkommenssteuererklärung einführen, wenn man schon behauptet, dass aufgrund von beruflicher und gesellschaftlicher Mobilität hierfür eine Notwendigkeit besteht.

Aber dies deckt sich nicht mit dem Weltbild in der Politik: Es ist viel leichter etwas zu versprechen, wenn vermeintlich Dritte dafür bezahlen sollen und nicht man selber. Weiter steckt eine politische Grundhaltung dahinter, die das Bestellerprinzip nutzt um eine Umverteilung über das Mietrecht zu erzielen. Ganz klar will man die Bezahlung auf den Vermieter verlagern und kalkuliert mit ein, dass dieser die Kosten über das bestehende Mietrecht gar nicht oder nur teilweise am Markt umlegen kann.

Aber auch der Vermieter muss rechnen, wie jeder andere Unternehmer auch. Wenn er seinen Erlös nicht / nur teilweise verändern kann, muss er seine Kosten/Investitionen anpassen, wenn er keine Einbußen erleiden will.

Schönen Tag.

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Sonntag, 8. Februar 2015

Warum wir das Bestellerprinzip ablehnen

Werte Leser,

das sogenannte Bestellerprinzip propagiert den Slogan, "wer bestellt, der bezahlt".

Damit soll suggeriert werden, dass der Makler quasi ein Erfüllungsgehilfe des Vermieters ist und nur dieser einen Nutzen hat. Zudem ist ein Hauptargument der Befürworter, dass die Mieter - vor allem in Großstädten - gar keine Wahl hätten, da die Makler den Mietmarkt "kontrollieren".

Ziel ist aber schlichtweg einseitig einen Personengruppe von Zahlungen zu befreien und damit einer ungeliebten Berufsgruppe richtig eins mitzugeben.

Lassen Sie uns eines vorausschicken:

Weder verkennen wir die Sorgen um bezahlbare Mieten, die gerade in wenigen Topregionen Deutschlands die Menschen bewegen, noch verweigern wir uns einer politischen Diskussion um Wege wie Lösungen in einer demokratischen Gesellschaft aussehen können.

Aber:

Für fundierte Entscheidungen sollte auch Fakten und nicht Vorurteile herangezogen werden.

Auch wenn der Maklerstand in Teilen der Bevölkerung u.U. eine weniger positive Beurteilung hat, rechtfertigt dies nicht massive Eingriffe in die Berufsausübung:

Sehen wir uns mal die Argumente der Reihe nach an:

Schlechte Qualität der Makler: Wenn dann würde z.B. ein Fachkundenachweis oder eine Fortbildungsverpflichtung helfen, aber nicht ein quasi Honorarverbot. Gerade aber der Einführung eines Fachkundenachweises verweigern sich die Parteien.

Marktbeherrschung durch Makler: Oft wird behauptet, dass Makler den Markt beherrschen und Mieter gar keine Möglichkeit haben, ohne Maklerproivison eine Wohnung zu finden. Wenn man sich die Struktur der allermeisten Maklerunternehmen betrachtet, sieht man, dass die überwiegend Zahl zwischen 1-10 Mitarbeitern hat. Damit kann ein einzelner Betrieb wohl kaum wesentliche Marktanteile oder eine Macht aufgrund seiner Größe haben. Bei mehreren zehntausend Maklern in Deutschland dürfte wohl auch eine verbotene wettbewerbsrechtliche Absprache ausscheiden. Seitens des Bundeskartellamts oder im Rahmen des Gesetztes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sind uns auch keinerlei Verfahren oder Regelungen bekannt, die auch nur ansatzweise so etwas jemals nahegelegt hätten. Selbst wenn dies irgendwie belegbar wäre, wären nicht ein Honorarverbot, sondern wettbewerbsrechtliche Regelungen der richtige Ansatz!

Es gibt kaum provisionsfreie Angebote: Sieht man sich alleine die aktuelle Angebote in Portalen an, so sieht man, dass der Anteil provisionsfreier Angebote zwischen 25 - 90% !!! je nach Region schwankt. Geht man davon aus, dass viele provisonsfreie Angebote zudem von z.B. kommunalen Wohnungsbauunternehmen über eigenen Vermietungsbüros laufen, Private oft über Aushänge, Printanzeigen, Nachbarschaft etc. vermieten etc. so dürfte der provisionsfreie Anteil sogar noch höher liegen. In Berlin waren z.B. zuletzt über 50% aller Wohnungsangebote bei IS24 provisionsfrei. Wenn manche Metropolen überhitzen, wäre eine dauerhaft landesweite Struktupolitik statt Egoismus einzelner Metropolen eher der richtige Ansatz.

Übrigens - Selbst die Regierung schätzt den durchschnittlichen Anteil in dem Gesetzentwurf wie folgt ein, Zitat (Seite 27, Entwurf Mietrechtsnovellierungsgestz):

"Schätzungen gehen davon aus, dass Makler bundesweit durchschnittlich ca. 35 Prozent bis 45 Prozent der abgeschlossenen Mietverhältnisse vermitteln."

Wer bestellt, bezahlt: Die als marktwirtschaftlich verkündete These ist nur eine Worthülse. Marktwirtschaftlich ist, wenn sich Preis am Markt über Angebot und Nachfrage bilden. Es gibt viele Regionen in Deutschland, wo Mieter keine Provision zahlen.

Marktwirtschaftlich ist auch, wenn nur die Vertragsparteien Kosten und Nutzen des Geschäftes tragen und nicht Dritte (wie etwa so genannte externe Effekte). Bereits aktuell gilt, dass der Mieter ohne geschlossenen Maklervertrag keine Provision zahlen muss. Ob der Mieter einen Makler beauftragt oder nicht ist ihm freigestellt. Das Bestellerprinzip suggeriert, dass nur der Vermieter einer Nutzen vom Makler hätte, aber ist es nicht eher so: Der Mieter hat den Nutzen einer Wohnung, die ihm vermittelt wurde, der Vermieter hat die Einnahmen einer vermieteten Immobilie. Aufgrund des oft asymmetrischen Mietrechts hat in der Regel (bis auf Ausnahmen) meist der Mieter in der Hand, wann er eine Wohnung wieder aufgeben will.

Verbesserung der Situation auf der Mietmarkt:  Das hört sich fast schon antik an - Der Überbringer der schlechten Botschaft wird getötet. Wird durch das Bestellerprinzip denn eine einzige Wohnung mehr geschaffen???

Sozial Schwache entlasten: Dies wäre eine sozialpolitische Aufgabe, hier wird aber versucht, dies über einen Eingriff in die Berufsfreiheit zu lösen. Auch wenn dies sich vordergründig gut anhört: Stellen Sie sich vor, wie das weitergehen soll? Höchstpreise in Gaststätten, Pauschalreisen zu festgelegten Preisen damit auch sozial Schwächere in den Urlaub fliegen können, Sozialpreise für Autos etc. Unsinn? Ja, bei der genaueren Betrachtung werden die Meisten wohl einstimmen.

Schönen Tag.

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