Werte Leser,
trotz aller stichhaltigen Sachargumente hat die SPD zunächst ihr Konzept des Bestellerprinzips in der Koalition durchgebracht.
Von den vorgebrachten sachkundigen Punkten wurde keiner berücksichtigt, so dass der IVD leider gezwungen sein wird gegen das Gesetz Verfassungsbeschwerde einzulegen.
Entgegen aller politischen Augenwischereien wird nun ein Gesetz verabschiedet, in dem mit Winkelzügen nahezu vollständig ausgeschlossen wird, dass ein Mieter künftig noch eine Provision zahlen muss.
Die Absurdität, dass gerade der Makler bestraft wird, der über jahrelange, gute und sorgfältige Arbeit laufend Angebote nachweisen kann widerspricht doch allen Beteuerungen, dass man Qualität der Angebotsseite verbessern will.
Den im Koalitionsvertrag! ebenfalls festgehaltenen Punkt des Sach- und Fachkundenachweises hingegen hat man überhaupt nicht mehr in Erwägung gezogen.
Den Befürwortern des Gesetzes ging es leider ausschließlich um einen ideologisch motivierten Angriff auf eine Berufsgruppe, anders ist das nicht zu werten.
Auch die immer noch vorgebrachten Argumente der Marktmacht erweisen sich bei Betrachtung der Marktsituation und der einschlägigen Gesetzeslage als frei erfunden!
www.kestler-immobilien.de